Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von touristischen Leistungen
PräambelOffice de Tourisme
Das Office de Tourisme des Monts de Genève, Haute-Savoie, France, auch „OT MDG“ genannt, ist ein öffentliches Industrie- und Handelsunternehmen (EPIC) mit Sitz in 2, Place de la Gare – 74 100 Annemasse, eingetragen im Handelsregister von THONON LES BAINS unter der Nummer 522 025 444, vertreten durch seine Direktorin, Frau Carole Incandela.
Telefon der Empfangszentrale: 04 50 95 07 10/ 04 50 04 71 63
Telefon der Vertriebsabteilung 04 50 95 88 97
generische E-Mail: ot@montsdegeneve.com
E-Mail der Vertriebsabteilung: commercial@montsdegeneve.com
Internetseite: http://www.montsdegeneve.com
Buchungszentrale: https://reservation.montsdegeneve.com/
Anschrift der Anlaufstelle Annemasse: 2, Place de la Gare 74100 Annemasse
Anschrift der Anlaufstelle Neydens : Centre commercial VITAM – 500 Impasse des Envignes, 74160 Neydens
Das OT MDG des Monts de Genève, Haute-Savoie, Frankreich ist als Reise- und Aufenthaltsveranstalter unter der Nummer IMO74110056 bei Atout France gelistet.
Gesellschaft und Policennummer der Berufshaftpflichtversicherung:
Berufshaftpflicht: Gesellschaft MAIF Policennummer: 3836428T
Die Garantie deckt, bis zu einem Höchstbetrag von 5.000.000 € pro Schadensfall :
➔ Personen- und Sachschäden infolge eines Ereignisses mit Unfallcharakter, die Kunden, Dienstleistern oder Dritten zugefügt werden,
➔ Die von den Kunden getragenen zusätzlichen Kosten, die direkt auf die Nicht- oder Schlechterfüllung der im Vertrag vorgesehenen Leistungen zurückzuführen sind, sowie die Zahlung von Schadensersatz, der dem vom Kunden erlittenen Annehmlichkeitsschaden entspricht,
➔ Der Vertrag umfasst außerdem eine Rückführungsgarantie, insbesondere im Falle eines großen Wetterereignisses mit Ausnahme derer, die während der Fahrt eintreten.)
Finanzielle Garantie
Unterzeichnet bei Groupama Assurance – Crédit & Caution
126, rue de la Piazza – 93199 Noisy-le-Grand cedex
Vertrag Nr. 4000714407/1 – Unbegrenzte Garantie für den Garanten – Gültigkeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021.
Nachfolgend als „OT MDG“ oder „das Fremdenverkehrsamt“ bezeichnet.
Kunde
Jede volljährige und geschäftsfähige natürliche Person oder juristische Person, die als Verbraucher oder Nichtgewerbetreibender im Sinne des Verbrauchergesetzbuches oder als Reisender im Sinne des Tourismusgesetzes gilt und die im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Ware oder Dienstleistung bei der OT MDG bucht oder kauft (nachfolgend „der Kunde“ genannt).
Touristische Leistung(en)
Bestellte oder gebuchte Leistungen bei der OT MDG, die eine Reisedienstleistung oder eine touristische Pauschalreise im Sinne des Art. 211-1 des Tourismusgesetzes (im Folgenden „Leistung“ genannt).
Anbieter
Natürliche oder juristische Person, die die Leistungen erbringt, deren Buchung über das TO MDG erfolgt oder für die das TO MDG wirbt (im Folgenden „Anbieter“ genannt).
Gruppe
Eine Gruppe ist die Zusammenkunft von mindestens 10 vorab zusammengestellten Personen, die gemeinsam einen oder dieselben Orte besuchen und sich vor der Buchung als solche vorstellen.
Die Gruppe ist eine Gruppe von mindestens 10 vorab zusammengestellten Personen, die gemeinsam einen oder dieselben Orte besuchen und sich vor der Buchung als solche vorstellen.
Die Gruppe ist eine Gruppe von mindestens 10 vorab zusammengestellten Personen, die gemeinsam einen oder dieselben Orte besuchen und sich vor der Buchung als solche vorstellen.
ARTICLE 1 – GEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH
Vor jeder Buchung erklärt der Kunde, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen (im Folgenden AGB) zur Kenntnis genommen hat, die entweder an den Schaltern des TO MDG (Espace VITAM für die Region Saint-Julien-en-Genevois oder Esplanade François Mitterrand für die Region Annemasse) oder über die Buchungszentrale des TO MDG eingesehen werden können und einsehbar sind. Sie gelten von Rechts wegen, vorbehaltlich abweichender schriftlicher Sonderbedingungen, für den Verkauf von Waren und die Buchung von Dienstleistungen bei der OT MDG, die über alle Vertriebs- und Vermarktungswege erfolgen.
Wenn eine der Bestimmungen dieser AGB für nichtig oder unwirksam erklärt wird, gilt diese Bestimmung als nicht geschrieben, ohne dass dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen berührt.
ARTICLE 2 – PRÄVENTIONALE INFORMATIONEN
Der Kunde bestätigt, dass er vor der Aufgabe seiner Bestellung und/oder dem Abschluss des Vertrags in lesbarer und verständlicher Form über die vorliegenden Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen sowie über alle in Artikel L. 221-5 des Verbrauchergesetzbuchs sowie Artikel R. 211-4 des Tourismusgesetzbuchs aufgeführt sind.
Der Kunde bestätigt außerdem, dass er das Formular erhalten hat, das in Anwendung des Erlasses vom 1. März 2018 „zur Festlegung des Musters des Informationsformulars für den Verkauf von Reisen und Aufenthalten“ erstellt wurde. Dieses wurde ihm zusammen mit den vorliegenden AGB sowie dem Vertrag, der Proforma-Rechnung, der Anzahlungsaufforderung vor der Bestätigung der Bestellung durch den Kunden zugesandt.
ARTICLE 3 – RESERVIERUNG
Im Falle einer in der Schweiz erbrachten Leistung muss der Kunde im Besitz eines gültigen Ausweisdokuments und einer Ausreisegenehmigung für Minderjährige sein.
Die Buchungsanfrage gilt erst dann als bestätigt, wenn 30 Tage vor Erbringung der Leistung eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages der Leistung eingegangen ist. Falls die verbleibende Zeit zwischen dem Datum der Buchungsanfrage und dem Datum der Leistungserbringung eine fristgerechte Anzahlung nicht zulässt, muss der Kunde die Proforma-Rechnung mindestens 6 Werktage vor dem Datum der Leistungserbringung direkt und vollständig bezahlen. Bei Erhalt dieser Zahlung geht das OT MDG davon aus, dass der Kunde die Bedingungen, Konditionen und Preise seiner Leistung akzeptiert.
3.1 Buchung von Unterkünften
Das OT MDG kann veranlasst sein, über seine Buchungszentrale einen Buchungsservice für Unterkünfte anzubieten, für den die folgenden Buchungsbedingungen gelten.
Die angegebenen Preise und Verfügbarkeiten entsprechen der Informationsbasis, die von seinen Partnern mitgeteilt wird. Die dem TO MDG gewährten Unterkünfte werden in Form von Allotments (feste oder variable Zimmerkontingente, die vom TO MDG bei dem/den Hotel(en) blockiert werden und Optionsfristen unterliegen)
Wenn ausnahmsweise (Buchungsfehler oder unvorhergesehener Unfall in der Unterkunft) die ausgewählte(n) Unterkunft(en) zum Zeitpunkt der Ankunft des Kunden nicht mehr verfügbar sind, muss der Anbieter dem Kunden folgende Lösungen anbieten, ohne dass ihm dadurch zusätzliche Kosten entstehen.
– Dem Kunden eine oder mehrere Unterkünfte in gleicher Anzahl wie die gebuchte Unterkunft in einer anderen Unterkunft der gleichen oder einer höheren Klasse zu einem Preis zu vermitteln, der dem Preis der gebuchten Unterkunft(en) entspricht oder darunter liegt,
– Dem Kunden eine Transportmöglichkeit zu dieser Unterkunft anzubieten. Der Transport muss kostenlos sein oder von der betreffenden Unterkunft übernommen werden,
Im Falle einer Buchung der Unterkunft über die Buchungszentrale des OT MDG gilt allein die vom OT MDG übermittelte Bestätigungs-E-Mail als endgültige Bestätigung der vom Kunden vorgenommenen Buchung.
Der Kunde ist verpflichtet, die Hausordnung des Anbieters einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Bedingungen für die Mitnahme von Haustieren. Im Vertrag oder auf dem Gutschein wird angegeben, ob der Kunde in Begleitung eines Haustiers übernachten darf oder nicht, und gegebenenfalls, ob für die Unterbringung des Haustiers ein Preisaufschlag erhoben wird oder nicht.
Im Falle der Nichteinhaltung der Hausordnung des Anbieters kann dieser die Erbringung der touristischen Dienstleistung verweigern. In diesem Fall wird keine Rückerstattung geleistet.
Im Falle einer verspäteten Ankunft wird dem Kunden dringend empfohlen, den Anbieter direkt über seine Ankunftszeit zu informieren. Der Kunde sollte sich an den Öffnungszeiten der gebuchten Einrichtung orientieren. Alle Strafen für verspätetes Ein- oder Auschecken gehen zu Lasten des Kunden.
Personen mit eingeschränkter Mobilität (PRM): In seinem eigenen Interesse sollte der Kunde bereits bei seiner Buchungsanfrage erwähnen, dass die für seinen Aufenthalt gebuchten Dienstleistungen und insbesondere die Unterkunft den erforderlichen Normen für Personen mit eingeschränkter Mobilität entsprechen.
Andere Unverträglichkeiten, die bei der Buchung angegeben werden müssen: Kunden, die an Klaustrophobie leiden und keinen Aufzug benutzen können, müssen ihren Wunsch nach einer Unterkunft im Erdgeschoss oder nach einem Zugang zur geplanten Unterkunft über eine Treppe angeben. Außerdem müssen Allergien gegen Hausstaubmilben, Federn usw. ebenfalls bei der Buchung angegeben werden.
3.2 Buchung von Verpflegung
Im Falle von Ernährungsgewohnheiten, Einschränkungen, Diäten oder Unverträglichkeiten muss der Kunde die OT MDG mindestens 15 Tage im Voraus schriftlich informieren, damit der Restaurant- oder Cateringbetreiber reagieren und ein entsprechendes Menü anbieten kann.
Jede Verspätung des Kunden, die dem Auftragnehmer nicht mitgeteilt wird, kann bestraft werden. Sollte der Restaurant- oder Cateringbetreiber den Kunden nicht bewirten können, ist keine Rückerstattung vorgesehen.
3.3 Raumreservierung (Versammlung, Empfang, Kongress etc.)
Der Kunde muss das OT MDG schriftlich über wesentliche Änderungen der Teilnehmerzahl der Veranstaltung spätestens 11 Tage vor Beginn der Dienstleistung unter Beachtung von Art. 6 über die Bedingungen für Änderungen und Stornierungen durch den Kunden.
Der gemietete oder dem Kunden zur Verfügung gestellte Raum muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem er sich beim Eintreffen der Gäste befand. Jeder Bruch wird dem Kunden direkt vom Dienstleister in Rechnung gestellt.
3.4 Transportbuchung
Der Kunde muss schriftlich die Anzahl der zu transportierenden Personen sowie die genaue Abhol- und Entladeadresse mitteilen. Ohne genaue Angaben des Kunden am Tag der Buchung kann die Aufrechterhaltung des Angebots nicht garantiert werden.
3.5 Buchung von Freizeit-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Aktivitäten
Der Kunde muss zwingend schriftlich die Anzahl der Personen sowie die verschiedenen Altersstufen der Teilnehmer mitteilen. Ohne genaue Angaben des Kunden am Tag der Buchung kann die Aufrechterhaltung des Angebots nicht garantiert werden.
Minderjährige müssen unbedingt von einem Erwachsenen begleitet werden.
Bei sportlichen Aktivitäten informiert das Tourismusbüro MDG den Kunden am Tag der Buchung über die erforderliche Ausrüstung, sofern diese nicht vom Anbieter ausgeliehen oder gemietet wird.
Aktivitäten im Freien können schlechten Wetterbedingungen unterliegen, siehe Art.6..2. zu den Bedingungen für Änderungen und Stornierungen durch den Verkäufer.
3.6 Gutschein (Voucher) – Vorlage
Nach Eingang der vollständigen Zahlung und vor Beginn der Leistung verpflichtet sich die OT MDG, dem Kunden einen Gutschein zu übermitteln.
Dieser Gutschein (Voucher) fasst alle gekauften Leistungen zusammen, gegebenenfalls mit dem Gültigkeitszeitraum und/oder den Treffpunkten und Uhrzeiten für den Beginn jeder Leistung. Der Kunde muss dieses Dokument aufbewahren und es bei jeder Überprüfung oder Kontrolle vorlegen können. Er muss vorgelegt werden, um die gekaufte(n) Leistung(en) zu erhalten.
Der Kunde muss an dem Datum, zu der Uhrzeit und an dem Ort erscheinen, die auf seinem Gutschein (Voucher) angegeben sind.
Die angegebenen Daten und Uhrzeiten müssen eingehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf der Dienstleistung zu gewährleisten. Bei Verzögerungen, die ausschließlich auf den Kunden zurückzuführen sind, kann dem Kunden eventuell ein Tag „Aktivitätsverschiebung“ angeboten werden, jedoch nur im Rahmen des Möglichen und nach ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters. Kann kein Ersatztermin gefunden werden, ist allein der Kunde für seine Verspätung verantwortlich und es erfolgt keine Rückerstattung oder Entschädigung.
3.7 Formalitäten
Die OT MDG informiert den Kunden über die verschiedenen Formalitäten, die für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.
Die Erfüllung dieser Formalitäten obliegt allein dem Kunden. Eine Rückerstattung kann nicht erfolgen, wenn der Kunde nicht zu den auf seinem Gutschein genannten Zeiten und Orten erscheint.
ARTICLE 4 – ABSENCE OF RETRAKTIONSRECHT
Bei Dienstleistungen und Unterbringung, Transport, Verpflegung, Freizeit, die zu einem bestimmten Zeitpunkt und in einer bestimmten Periodizität erbracht werden müssen, gilt das Widerrufsrecht nicht (Artikel L. 221-28 des Verbraucherschutzgesetzes). Artikel L.221-2 des Verbrauchergesetzbuchs schließt dieses Recht auch für die Beförderung von Personen und touristische Pauschalreisen aus. Die OT MDG beruft sich auf dieses fehlende Widerrufsrecht und weist darauf hin, dass der Kunde für alle Leistungen, die in den Anwendungsbereich von Artikel L.221-28 oder L.221-2 des Verbrauchergesetzbuchs fallen, kein Widerrufsrecht haben wird.
ARTICLE 5 – PREISE UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN
5.1 Endgültiger Preis und zusätzliche Steuern
Die Preise sind in Euro inklusive Mehrwertsteuer zu dem am Tag der Buchung gültigen Satz angegeben.
Der Preis wird pro Person angegeben, außer im Falle einer Gruppenbuchung, bei der der Preis für die gesamte Gruppe angegeben werden kann.
Ausgenommen bei touristischen Pauschalangeboten mit der ausdrücklichen Möglichkeit einer Preisanpassung ist der Preis verbindlich.
Im Rahmen einer Unterkunftsleistung umfasst der Preis die in der Beschreibung der Unterkunft aufgeführten Ausstattungen. Er beinhaltet keine eventuellen zusätzlichen lokalen Steuern (insbesondere Kurtaxe, wenn diese gemäß den geltenden Vorschriften anwendbar ist), die vom Kunden direkt an den Anbieter vor Ort zu zahlen sind. Diese Steuern werden zusätzlich zu dem auf dem Bestell- oder Gutscheinformular angegebenen Preis erhoben und gehen zu Lasten des Kunden.
Im Rahmen einer Verpflegungsleistung gehen alle nicht im Angebot der EO MDG enthaltenen Extras oder Zuschläge zu Lasten des Kunden.
Soweit nicht im Vertrag angegeben, beinhaltet der Preis nicht die Vor- und Nachbereitung, den Einzelzimmerzuschlag, den Transport vor Ort, die fakultativen Versicherungen oder die persönlichen Ausgaben, die zu Lasten des Kunden gehen.
Das TO MDG stellt dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr und je nach Fall eine Sekretariatsgebühr / Technische Hilfe gemäß Beschluss Nr. 2021-14 vom 10. November 2021 in Rechnung:
– Bearbeitungsgebühr ohne MwSt. pro Person: 5,00 € von 01 bis 09 Pers., 3,00 € von 10 bis 19 Pers., 2,00 € von 20 bis 49 Pers., 1,50 € von 50 bis 100 Pers. und +0,50 € pro Person bei mehr als 100 Pers.
– Sekretariatskosten / Technische Unterstützung: pro Stunde und pro Person, die auf Kostenvoranschlag auf Anfrage des Kunden beauftragt wird:
- Tageszeit 8.00/18.00 Uhr (Montag bis Freitag): 45,00 € zzgl. MwSt.
- Nachtzeit 18.00/8.00 Uhr (Montag bis Freitag): 50% Aufschlag
- Samstag, Sonntag und Feiertage: 50% Aufschlag auf die Tages- und Nachtstunden.
Diese Gebühren werden vor der Unterzeichnung des Vertrags zwischen dem E.T.O. MDG und dem Kunden bekannt gegeben und dann in Rechnung gestellt.
Die Bearbeitungsgebühr verbleibt beim E.T.O. MDG, unabhängig vom Ergebnis der Buchung (Reduzierung der Teilnehmerzahl, teilweise oder vollständige Stornierung der Buchung).
5.2 Zahlungsmodalitäten
Soweit nicht anders vereinbart, wird jede Buchung für die am Schalter verkauften Produkte der Reservierungszentrale bar bezahlt.
Die Zahlung der am Schalter gebuchten Leistungen erfolgt in bar innerhalb der gesetzlichen Grenzen, per Bankkarte, gültigen Ferienschecks oder Scheck an das Schatzamt.
Die Zahlung auf der Internetseite der Reservierungszentrale kann nur mit der Bankkarte vorgenommen werden. Andere Zahlungsmittel können nicht gewährt werden.
Unabhängig von der Zahlungsweise muss der Kunde die Kosten der Dienstleistung spätestens vor Beginn der Dienstleistung vollständig begleichen, ohne dass eine Mahnung seitens der OT MDG erforderlich ist.
Bezahlt der Kunde den Restbetrag nicht vor Beginn der Dienstleistung, weist er einen Zahlungsverzug auf oder ist seine Adresse falsch, behält sich OT MDG die Möglichkeit vor, dies als Stornierung des Kunden zu betrachten und dementsprechend die dafür vorgesehenen und in Artikel 6.1 definierten Stornierungsbedingungen anzuwenden.
5.3 Preisänderungen
Gemäß Artikel L 211-12 des Tourismusgesetzes kann der Preis jedoch nach Bestätigung der Buchung nach oben oder unten geändert werden, um die Entwicklung zu berücksichtigen:
1° des Preises für die Beförderung von Passagieren, der sich aus den Kosten für Treibstoff oder andere Energiequellen ergibt oder.
2° Der Höhe von Steuern oder Abgaben auf die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von einem Dritten, der nicht unmittelbar an der Erfüllung des Vertrags beteiligt ist, erhoben werden, einschließlich Touristenabgaben, Landegebühren oder Gebühren für das Ein- und Aussteigen in Häfen und Flughäfen, oder.
3° Wechselkurse im Zusammenhang mit dem Vertrag.
Die etwaige Anwendung eines Preisaufschlags gemäß dem vorstehenden Absatz wird dem Kunden spätestens zwanzig Tage vor Beginn der Leistungen auf einem dauerhaften Datenträger in klarer und verständlicher Weise mitgeteilt und mit einer Begründung und einer Berechnung versehen.
Umgekehrt hat der Kunde das Recht auf eine Preisminderung, die jeder Senkung der in 1°, 2° und 3° genannten Kosten entspricht, die nach Vertragsabschluss und vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts eintritt.
ARTICLE 6 – ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG
Soweit keine besonderen Bedingungen für Änderungen oder Stornierungen bestehen, gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
Im Falle einer Änderung oder Stornierung muss der Kunde die OT MDG schriftlich informieren:
– Für Einzelkunden: das Empfangsteam per E-Mail (ot@montsdegeneve.com) oder per Post (2, Place de la Gare, 74100 Annemasse).
– Für Konzernkunden: das Verkaufsteam per E-Mail (commercial@montsdegeneve.com), oder per Post (2, Place de la Gare, 74100 Annemasse).
Änderungs- oder Stornierungsanfragen müssen unbedingt die Buchungsnummer, den Namen und die Kontaktdaten der von der Änderung oder Stornierung betroffenen Personen enthalten.
6.1 Stornierung:
- Stornierung durch den Kunden
Der Kunde hat das Recht, seine Buchung jederzeit zu stornieren. Das Datum des Erhalts der E-Mail oder des Poststempels bestimmt das Datum der Stornierung. Unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung verbleiben die Bearbeitungs- und/oder Sekretariatsgebühren bei OT MDG und werden nicht zurückerstattet.
Jede begonnene Leistung gilt als vom Kunden konsumiert und gibt keinen Anlass zu einer Rückerstattung oder Gutschrift. Sollte der Kunde nicht am Ort und zur Zeit des Beginns der Leistung erscheinen, behält OT MDG den gesamten Betrag der Leistung ein.
Eine gütliche Einigung wird immer bevorzugt. Kommt es jedoch zu keiner Einigung, haben die Regeln für eine Stornierung durch den Kunden folgende finanzielle Folgen:
– Stornierung mehr als 31 Tage vor dem Datum der Leistungen: Stornierung ohne Kosten,
– Stornierung zwischen dem 30. und 21. Tag einschließlich vor dem Datum der Leistungen: Einbehaltung von 30 % des Gesamtbetrages der Proforma-Rechnung inklusive Mehrwertsteuer,
– Stornierung zwischen dem 20. und 15. Tag vor dem Datum der Leistungen: Einbehalt von 50% des Gesamtbetrages der Proforma-Rechnung inklusive Mehrwertsteuer,
– Stornierung zwischen dem 14. und 8. Tag vor dem Datum der Leistungen: Einbehalt von 70% des Gesamtbetrages der Proforma-Rechnung inklusive Mehrwertsteuer,
– Stornierung weniger als 8 Tage vor dem Datum der Leistungen: Einbehalt von 100% des Gesamtbetrages der Proforma-Rechnung.
Diese Auflösungsgebühr wird nicht fällig, wenn der Vertrag aufgrund von außergewöhnlichen und unvermeidbaren Umständen gekündigt wird, die am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe eintreten und erhebliche Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrages haben. In diesem Fall wird das OT MDG die geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstatten, ohne jedoch eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen;
- Stornierung durch den Anbieter oder das Fremdenverkehrsamt
In dem Ausnahmefall, dass das Fremdenverkehrsamt MDG gezwungen ist, eine gebuchte Leistung zu stornieren, hat der Kunde Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung, die derjenigen entspricht, die das Fremdenverkehrsamt hätte tragen müssen, wenn die Kündigung des Vertrags durch den Kunden, wie oben beschrieben, erfolgt wäre.
Doch schuldet das TO MDG keine zusätzliche Entschädigung, wenn die Kündigung des Vertrags in den beiden folgenden Fällen erfolgt:
1) Die Anzahl der für die Reise oder den Aufenthalt angemeldeten Personen liegt unter der im Vertrag angegebenen Mindestanzahl. In diesem Fall teilt die OT MDG dem Kunden per E-Mail oder per Post die Kündigung des Vertrags innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist nach folgendem Zeitplan mit:
– 20 Tage vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts bei Reisen, die länger als sechs Tage dauern,
– 7 Tage vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts bei Reisen, die zwischen zwei und sechs Tagen dauern,
– 48 Stunden vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts bei Reisen, die nicht länger als zwei Tage dauern.
2) OT MDG aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall teilt OT MDG dem Reisenden so bald wie möglich vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts per E-Mail oder in schriftlicher Form die Kündigung des Vertrags mit.
6.2 Änderung:
- Auf Wunsch des Kunden
Im Falle eines Änderungswunsches wird sich OT MDG nach Kräften bemühen, den Kunden zufrieden zu stellen. Eine Änderung ist jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters möglich und kann mit einer Gebühr gemäß der eigenen Gebührenordnung des Anbieters verbunden sein. Der Änderungsantrag muss schriftlich formuliert und angenommen werden.
Im Falle einer wesentlichen Änderung (insbesondere der Aufenthaltsdaten, der Teilnehmerzahl, des Inhalts der Leistung, der Abholorte): Weder die OT MDG noch der Auftragnehmer sind verpflichtet, einem Antrag auf Änderung der gebuchten Leistung zuzustimmen.
- Durch den Dienstleister oder das Fremdenverkehrsamt
Das Fremdenverkehrsamt MDG hat die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen nach Abschluss des Vertrags und vor Beginn der touristischen Dienstleistung einseitig zu ändern, und zwar ohne dass der Kunde Einspruch erheben kann, sofern die Änderung geringfügig ist und der Kunde so schnell wie möglich in klarer, verständlicher und auffälliger Weise auf einem dauerhaften Datenträger darüber informiert wird.
Wenn die OT MDG gezwungen ist, einseitig eine der Hauptmerkmale des Vertrags im Sinne von Artikel R. 211-4 des Tourismusgesetzes, dass es die mit dem Kunden vereinbarten besonderen Anforderungen nicht erfüllen kann, oder im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 8 %, informiert es den Kunden so schnell wie möglich in klarer, verständlicher und auffälliger Weise auf einem dauerhaften Datenträger : über die vorgeschlagenen Änderungen und gegebenenfalls deren Auswirkungen auf den Preis der Reise oder des Aufenthalts; über die angemessene Frist, innerhalb derer der Kunde der OT MDG die getroffene Entscheidung mitteilen muss; über die Folgen, wenn der Reisende innerhalb der gesetzten Frist nicht reagiert; gegebenenfalls über die angebotene alternative Leistung sowie deren Preis.
Wenn die Vertragsänderungen oder die Ersatzleistung zu einer geringeren Qualität der Reise oder des Aufenthalts oder zu niedrigeren Kosten führen, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
Wird der Vertrag gekündigt und nimmt der Kunde keine Ersatzleistung an, so erstattet die OT MDG alle von ihm oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen so bald wie möglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach der Kündigung des Vertrags.
ARTICLE 7 – ANNULLIERUNGSVERSICHERUNG
Für jede Buchungsanfrage wird dem Kunden eine Annulierungsversicherung angeboten. Wenn der Kunde diese in Anspruch nehmen möchte, muss er sie gleichzeitig mit der Buchung seiner Leistung abschließen. Die Bedingungen dieser Versicherung können auf der Website www.montsdegeneve.com über einen im Buchungskorb zugänglichen Link eingesehen werden, oder durch einfache schriftliche Anfrage bei der OT MDG, per E-Mail (ot@montsdegeneve.com) oder per Post (2, Place de la Gare, 74100 Annemasse) angefordert werden. Chapka ist ein auf Reiseversicherungen spezialisierter Makler, der den Vertrag Cap Groupe beim Versicherer Allianz vermittelt hat.
ARTICLE 8 – AUSSERGEWÖHNLICHE UND UNVERMEIDBARE ZUSTÄNDE
Jeder Umstand, der sich dem Willen der Parteien entzieht und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter normalen Bedingungen verhindert, gilt als Grund für die Befreiung von den Verpflichtungen der Parteien und führt zu deren Aussetzung.
Die Partei, die sich auf die oben genannten Umstände beruft, muss die andere Partei unverzüglich über deren Eintritt sowie über deren Wegfall in Kenntnis setzen. Als außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände gelten neben den üblicherweise von der Rechtsprechung der französischen Gerichte und Gerichtshöfe angenommenen: Blockierung der Transport- oder Versorgungsmittel, Erdbeben, Brände, Stürme, Überschwemmungen, Blitzschlag, Ausfall der Telekommunikationsnetze oder Schwierigkeiten, die den externen Telekommunikationsnetzen der Kunden eigen sind, Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung einer Epidemie, die von den Behörden ausgehen, wie Maßnahmen zur Eindämmung oder Einschränkung der Reisefreiheit.
Gemäß Artikel 6.1 wird die OT MDG im Falle einer Stornierung durch den Kunden aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände, die am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe eintreten und erhebliche Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrags haben, alle geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstatten, ohne jedoch eine zusätzliche Entschädigung zu verursachen.
ARTICLE 9 – MÖGLICHKEIT DES KUNDEN, SEINEN VERTRAG ABZUTRETEN
Gemäß Artikel L. 211-11 des Tourismusgesetzes hat der Kunde die Möglichkeit, unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist, die vor Beginn der Leistungserbringung auf einem dauerhaften Datenträger an OT MDG gerichtet wird, den Vertrag an eine Person abzutreten, die alle auf diesen Vertrag anwendbaren Bedingungen erfüllt.
In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, OT MDG spätestens sieben Tage vor Reisebeginn auf eine Weise, die eine Empfangsbestätigung ermöglicht, über seine Entscheidung zu informieren.
Der Übertragende des Vertrags und der Zessionar haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restpreises sowie für etwaige Kosten, Gebühren oder sonstige zusätzliche Kosten, die durch diese Übertragung entstehen.
ARTICLE 10 – PERSONENBEZOGENE DATEN
10.1 Gesammelte Daten
Im Rahmen seiner Tätigkeiten hat OT MDG die Möglichkeit, die Verarbeitung folgender personenbezogener Daten zu implementieren und zu nutzen: Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefon, Postanschrift, Geburtsdatum, Alter, Familienstand, persönliche Vorlieben und im Falle einer kommerziellen Transaktion zwischen dem Kunden und OT MDG die Bankdaten des Kunden.
10.2 Verfolgter Zweck
Die Erhebung dieser persönlichen Daten ist für die vertragliche Erfüllung unerlässlich und im Falle einer Weigerung, diese Daten mitzuteilen, setzt sich der Kunde Schwierigkeiten bei der Ausführung der Leistung aus, für die das OT MDG nicht haftbar gemacht werden kann.
Diese persönlichen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Verwaltung der Kunden des Fremdenverkehrsamtes im Rahmen des Vertragsabschlusses und seiner Ausführung auf der Grundlage der Einwilligung des Kunden erhoben. Sie werden nur für die Zwecke verwendet, denen der Kunde zugestimmt hat.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Zwecke:
– Identifizierung der Personen, die die Leistungen nutzen und/oder buchen
– Formalisierung der Vertragsbeziehung
– Durchführung der bei der OT MDG gebuchten Leistungen
– Vertrags- und Buchungsverwaltung (insbesondere Zimmerverteilung, Reisemanagement)
– Mitteilung an die Partner im Hinblick auf die Durchführung der Leistungen durch die betreffenden Partner
– Buchhaltung insbesondere Verwaltung der Kundenkonten und Pflege der Kundenbeziehung
– Bearbeitung von Vorgängen im Zusammenhang mit der Kundenverwaltung
– Kommerzielle Kommunikation und Akquise, Animation.
10.3 Zum Zugriff auf die Daten berechtigte Personen
Die zum Zugriff auf die in der OT MDG erhobenen Daten berechtigten Personen sind folgende: Die Mitarbeiter von OT MDG und seine Partner, die an den vom Kunden beantragten Leistungen beteiligt sind, und gegebenenfalls die Subunternehmer von OT MDG, die an der Durchführung und/oder Verwaltung der Leistungen beteiligt sind und in dieser Eigenschaft in die Datenverarbeitung eingreifen müssen, wobei in diesem Fall, unabhängig davon, ob es sich um Partner oder Subunternehmer handelt, dies unter Einhaltung der geltenden Vorschriften erfolgt.
10.4 Aufbewahrung der Daten
Diese gesammelten personenbezogenen Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist in Bezug auf den Zweck der Verarbeitung und höchstens bis zu 3 Jahre im Anschluss an die Geschäftsbeziehung aufbewahrt.
Die personenbezogenen Daten in Bezug auf die Kreditkarte des Kunden werden ausschließlich für den Zeitraum aufbewahrt, der für die Durchführung der Transaktion erforderlich ist, nach deren Abschluss sie gelöscht werden.
Die personenbezogenen Daten eines Interessenten, der keinen Buchungsvertrag mit der OT MDG abschließt, werden für einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren nach dem ersten Kontakt der Werbung aufbewahrt.
Die personenbezogenen Daten, die für den Versand des Newsletters erforderlich sind, werden für die gesamte Zeit aufbewahrt, in der der Kunde sich nicht abmeldet.
OT MDG setzt organisatorische, technische, softwarebasierte und physische Maßnahmen zur digitalen Sicherheit ein, um personenbezogene Daten vor Manipulation, Zerstörung und unberechtigtem Zugriff zu schützen. OT MDG hat die notwendigen Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass alle seine Unterauftragnehmer die DSGVO-Verordnung einhalten.
OT MDG hat die Rechte und Pflichten der Kunden im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in einem Dokument mit der Bezeichnung Datenschutzrichtlinie oder DSGVO formalisiert, das unter folgender Adresse zugänglich ist: https://www.montsdegeneve.com/mentions-legales/ Rubrik Datenschutzpolitik und auf Anfrage bei der OT MDG.
10.5 Rechte des Inhabers der gesammelten Daten
In Anwendung der geltenden Vorschriften über personenbezogene Daten hat jeder Nutzer ein Recht auf Auskunft, Zugang, Änderung, Widerspruch und Berichtigung aus legitimen Gründen in Bezug auf die Sammlung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Es ist möglich zu verlangen, dass diese Daten berichtigt, ergänzt, geklärt, aktualisiert oder gelöscht werden.
Diese Rechte können ausgeübt werden, indem man einen Brief oder eine unterzeichnete E-Mail an den Datenschutzbeauftragten des OT MDG unter folgender Adresse schreibt: Office de Tourisme des Monts de Genève, 2, Place de la Gare, 74100 Annemasse, oder DPO.RGPD@montsdegeneve.com, indem Sie Ihrer Anfrage eine Kopie Ihres Personalausweises oder eines Identitätsnachweises beifügen.
Der Kunde kann jederzeit eine Beschwerde bei der CNIL gemäß den auf deren Website (https://www.cnil/fr) angegebenen Modalitäten einreichen.
10.6 Änderung der Klausel
Die OT MDG behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an dieser Klausel über den Schutz von personenbezogenen Daten vorzunehmen. Im Falle einer Änderung dieser Datenschutzklausel wird OT MDG die neue Version auf seiner Website veröffentlichen und die Nutzer ebenfalls per E-Mail über die Änderung informieren, und zwar mindestens 15 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens.
10.7 Widerspruch gegen Telefonwerbung
Der Kunde hat die Möglichkeit, sich auf der folgenden Internetseite in die Liste zum Widerspruch gegen Telefonwerbung einzutragen: http://www.bloctel.gouv.fr/.
ARTICLE 11 – GARANTIE FÜR KONFORMITÄT
Die OT MDG ist für jede Leistung, die sie direkt an den Schaltern vertreibt, zur gesetzlichen Garantie der Konformität gemäß den Artikeln L. 217-4 bis L. 217-4 verpflichtet. 217-13 des Verbrauchergesetzbuches und der Garantie für versteckte Mängel unter den Bedingungen der Artikel 1641 bis 1648 und 2232 des Zivilgesetzbuches.
Gemäß Artikel R 211-6, 4° des Tourismusgesetzbuches kann der Kunde das OT MDG unter den in der Präambel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Kontaktdaten schnell kontaktieren, um mit diesem effizient zu kommunizieren, um Hilfe zu bitten, wenn der Kunde in Schwierigkeiten ist, oder um sich über jede bei der Durchführung der Reise oder des Aufenthalts festgestellte Nichtkonformität zu beschweren.
Die OT MDG ist Garant für die Vertragsgemäßheit der Leistungen, die es dem nicht gewerblichen Kunden oder Verbraucher ermöglicht, einen Anspruch gemäß der gesetzlichen Konformitätsgarantie nach Artikel L. 217-4 ff. des Verbrauchergesetzbuches oder der Garantie für Mängel der verkauften Sache nach Artikel 1641 ff. des Zivilgesetzbuches geltend zu machen. Diese Garantie deckt Konformitätsmängel oder versteckte Mängel ab, die auf einen Fehler in der Konzeption oder Ausführung der bestellten Dienstleistungen zurückzuführen sind.
Der Kunde, der Verbraucher oder Nichtgewerbetreibender ist, muss OT MDG gemäß Artikel L211- 16 II des Tourismusgesetzes so schnell wie möglich nach Erbringung der Dienstleistungen über die Mängel und/oder Konformitätsmängel informieren. Die festgestellten Mängel und/oder Fehler führen zu einer schnellstmöglichen Berichtigung oder Rückerstattung. Die Garantie des Fremdenverkehrsamtes ist auf die Erstattung der vom Kunden, der Verbraucher oder Nichtgewerbetreibender ist, tatsächlich bezahlten Dienstleistungen beschränkt und das OT MDG kann nicht als verantwortlich oder säumig für jede Verzögerung oder Nichterfüllung infolge des Eintretens eines Falles höherer Gewalt angesehen werden.
ARTICLE 12 – AUSFÜHRUNG DER LEISTUNGEN
Die Leistungen, die in freier Natur stattfinden, erfordern eine gute körperliche Kondition.
Für diese Leistungen im Freien müssen die Teilnehmer mit gutem Schuhwerk sowie einer den Wetterbedingungen des Tages angepassten Kleidung ausgestattet sein.
In den Naturräumen müssen die Teilnehmer umweltfreundlich sein und sich an die Anweisungen halten, die von dem vom OT MDG beauftragten Begleiter oder Führer formuliert werden.
Da die Monts de Genève zahlreiche geschützte Naturräume umfassen, die als „Natura 2000“ klassifiziert sind und Gegenstand von präfektoralen Erlassen zum Schutz von Biotopen sind, müssen die Teilnehmer die Natur respektieren und sich an die Anweisungen des Begleiters oder des vom OT MDG beauftragten Führers halten. Insbesondere sollten sie keine Abfälle zurücklassen und, wenn es sich bei dem Mittagessen um ein Picknick handelt, für die Müllentsorgung sorgen (Müllbeutel). Sie müssen Lärm vermeiden, Feuer verbieten, Kulturen, Ausrüstungen und pastorale Einrichtungen respektieren.
Allgemein müssen die Teilnehmer auf den Wegen bleiben und die Orte, die privat sind, respektieren. Jeder Teilnehmer muss sich an die Vorsichts- und Verkehrsregeln halten und die Ratschläge des Führers befolgen.
Der Kunde haftet persönlich für Verstöße gegen die Vorschriften, die von einem (oder mehreren) Mitglied(ern) seiner Gruppe begangen werden.
Das OT MDG und der Führer behalten sich das Recht vor, eine Tour im Falle außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände (insbesondere Präfekturerlass) abzusagen.
Videos sind während der Führungen verboten. Dasselbe gilt für Fotografien, die ihrerseits die Zustimmung der Fremdenführer erfordern.
ARTICLE 13 – GEISTIGES EIGENTUM
Die OT MDG ist Inhaber aller Rechte an geistigem Eigentum, die mit der Website und den Elementen, aus denen sie besteht, verbunden sind, oder verfügt über die von den Inhabern dieser Rechte geforderten Lizenzen. Es ist daher verboten, die Website oder Teile davon ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von OT MDG zu vervielfältigen, zu ändern, zu übertragen oder zu verwerten: Eine teilweise Vervielfältigung für rein private Zwecke wird jedoch toleriert.
ARTICLE 14 – REKLAMATIONEN/STREITBEILEGUNG
Im Falle einer Anfechtung oder einer Streitigkeit, die sich aus der Anwendung der vorliegenden AGB, ihrer Gültigkeit, ihrer Auslegung, ihrer Ausführung und ganz allgemein jeder Streitigkeit bezüglich der Dienstleistung ergibt, muss der Kunde innerhalb einer Frist von 15 Tagen (ab Beginn der Dienstleistung) schriftlich an das OT MDG unter der oben genannten Adresse wenden.
14.1. Anwendbares Recht
Im Falle einer anhaltenden Meinungsverschiedenheit wird der Rechtsstreit unter den Bedingungen des allgemeinen Rechts vor die zuständigen französischen Gerichte gebracht. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der Anwendung des französischen Rechts. Dies gilt sowohl für die materiellen als auch für die formellen Regeln.
14.2. Mediation
Der Kunde kann im Falle einer Streitigkeit eine konventionelle Mediation, insbesondere bei der Kommission für Verbrauchermediation oder bei den bestehenden sektoralen Mediationsinstanzen, oder jede alternative Methode zur Beilegung von Streitigkeiten (z. B. Schlichtung) in Anspruch nehmen.
Der Kunde kann sich somit unter folgender Adresse an den Mediator für Tourismus und Reisen wenden: https://www.mtv.travel/ oder an MTV Médiation tourisme voyage, BP 80 303 – 75 823 Paris Cedex 17 in dem Fall, dass die Antwort, die das MDG-TO dem Kunden auf seine Beschwerde gegeben hat, als unzureichend erachtet wird oder nach 60 Tagen unbeantwortet geblieben ist.
14.3. Online-Verkauf
Falls die Dienstleistung vom Kunden online gekauft wurde, wird der Kunde darüber informiert, dass er gemäß Artikel 14.1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 die Möglichkeit hat, auf der folgenden Website eine Beschwerde einzureichen und eine Streitbeilegungsstelle auszuwählen:
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=FR unter Angabe der E-Mail-Adresse der Stelle: ot@montsdegeneve.com.
14.4. Nachweis
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die in den Informationssystemen der OT MDG enthaltenen Daten Beweiskraft für Reservierungen, Anfragen und jedes andere Element im Zusammenhang mit der Nutzung der Website haben. Sie können insbesondere vor Gericht als Beweismittel in gleicher Weise wie jedes schriftliche Dokument rechtsgültig vorgelegt werden.
ARTICLE 15 – HAFTUNG DES OT MDG
15.1 Tourismuspakete und Reisedienstleistungen:
Im Rahmen der Tourismuspakete und Reisedienstleistungen, die in Artikel L. 211-2 des Tourismusgesetzes definiert sind, gemäß Artikel L. 211-2 des Tourismusgesetzes. 211-16 desselben Gesetzbuches haftet die EO MDG verschuldensunabhängig für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, unabhängig davon, ob diese Leistungen von ihr selbst oder von anderen Reisedienstleistern erbracht werden, unbeschadet ihres Rückgriffsrechts gegen diese Reisedienstleister, es sei denn, der Schaden ist entweder dem Reisenden oder einem Dritten zuzurechnen, der an der Erbringung der im Vertrag enthaltenen Reisedienstleistungen nicht beteiligt ist, und hat einen unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Charakter oder ist auf außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände zurückzuführen.
15.2 Verbundene Reiseleistungen:
Wenn der Kunde, nachdem er eine Reiseleistung ausgewählt und in einer physischen Anlaufstelle der OT MDG bezahlt hat, zusätzliche Reiseleistungen für seine Reise oder seinen Ferienaufenthalt über die OT MDG bucht, wird der Kunde darüber informiert, dass er NICHT in den Genuss der für Pauschalreisen geltenden Rechte gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 und Artikel L.211-2 des Tourismusgesetzes.
Bucht der Kunde jedoch während desselben Besuchs oder Kontakts mit dem OT MDG zusätzliche Reiseleistungen, sind die Reiseleistungen Teil einer verbundenen Reiseleistung.
In diesem Fall hat das OT MDG, wie vom Recht der Europäischen Union gefordert, einen Schutz, um die Beträge zurückzuzahlen, die Sie ihm für Leistungen gezahlt haben, die aufgrund seiner Insolvenz nicht erbracht wurden.
Bucht der Kunde im Rahmen des Online-Kaufs zusätzliche Reiseleistungen für seine Reise oder seinen Ferienaufenthalt über Hyperlinks, die auf die Websites der Anbieter verweisen, wird er darüber informiert, dass er auch NICHT in den Genuss der für Pauschalreisen geltenden Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 und Artikel L.211-2. des Tourismusgesetzes
Die OT MDG ist nicht für die ordnungsgemäße Erbringung dieser zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen muss sich der Kunde mit dem jeweiligen Dienstleister in Verbindung setzen.
Wenn der Kunde jedoch über diese Hyperlinks innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung bei OT MDG zusätzliche Reiseleistungen bucht, sind diese Reiseleistungen Teil einer verbundenen Reiseleistung. In diesem Fall hat OT MDG, wie vom Recht der Europäischen Union gefordert, einen Schutz, um die Beträge zurückzuerstatten, die der Kunde an OT MDG für Leistungen gezahlt hat, die aufgrund seiner Insolvenz nicht erbracht wurden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Fall keine Rückerstattung im Falle der Insolvenz des betreffenden Anbieters von Zusatzleistungen vorgesehen ist.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in diesem Fall keine Rückerstattung im Falle der Insolvenz des betreffenden Anbieters von Zusatzleistungen vorgesehen ist.